Die Grenze, ab der ein Kandidat aufgrund seiner Vorzugsstimmen vorgereiht wird, war bisher bei sieben Prozent der für eine Partei abgegebenen Stimmen gelegen. SPÖ und ÖVP haben sich im Regierungsprogramm darauf geeinigt, Vorzugsstimmen als Ausdruck des Wählerwillens generell aufzuwerten. Die Novelle der EU-Wahlordnung ist ein erster Schritt.
http://orf.at/stories/2215057/
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