Die Regelung der Europäischen Union zum Verbot und zur Regulierung von Leerverkäufen, den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende Aktienkurse, ist rechtens. Der EU-Rat durfte die Regeln mit einer nur qualifizierten Mehrheit statt einstimmig beschließen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. (Az. C-270/12)
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/fonds-mehr/klage-grossbritanniens-abgewiesen-eu-darf-leerverkaeufe-verbieten-12763805.html