Erstaunlicherweise ist immer noch unklar, wer am Ende über das Abkommen entscheidet. Die EU hat die Verhandlungskompetenz im Bereich der Handels- und Investitionspolitik. Diese bezieht sich sowohl auf Materien, die in der Zuständigkeit der EU liegen als auch auf Bereiche, in denen die Mitgliedsstaaten entscheiden. Wenn ausschließlich Materien betroffen sind, die in die EU-Zuständigkeit fallen, genügt die Zustimmung durch den Rat und das Europäische Parlament.
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